Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG

Stand: März 2026

Firma

Solidwave Group AG, Lauriedhofweg 1, 6300 Zug

service@solidwave.ch

FINMA Registernr.: F01537445

Informationspflicht nach Artikel 45 VAG

Nach Art. 45 Abs. 1 VAG müssen wir Sie, sobald wir mit Ihnen in Kontakt treten, über folgende Punkte in Kenntnis setzen:

  • unsere Identität und die Adresse;
  • unsere Tätigkeit als Broker und Mandatsträgerin, wobei wir in einem finanziell und wirtschaftlich ungebundenen Verhältnis zu Versicherungsgesellschaften stehen und uns der ausschliesslichen Treuepflicht gegenüber Ihnen als unseren Auftraggeber verpflichten;
  • die Art und Weise, wie Sie sich über die berufliche Qualifikation unserer Mitarbeitenden sowie deren Aus- und Weiterbildung informieren können;
  • wer für die Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann;
  • die Bearbeitung von Personendaten, insbesondere Ziel, Zweck, Umfang und Empfänger der Daten sowie deren Aufbewahrung.

Form und Zeitpunkt der Informationserteilung

Die Informationserteilung erfolgt in Textform und wird Ihnen spätestens bei Aufnahme unserer Vermittlungstätigkeit ausgehändigt.

Widerrufsrecht (Art. 2a VVG)

Gemäss Art. 2a VVG haben Sie das Recht, einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Antrags schriftlich zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Annahmeerklärung. Der Widerruf bewirkt, dass der Vertrag von Anfang an als nicht abgeschlossen gilt.

Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikationen

Informationen zur beruflichen Qualifikation, Aus- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter können Sie gerne via Kontaktformular bei uns anfordern. Zudem finden Sie die offizielle Registrierung unserer Berater im FINMA-Register.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Als ungebundene Versicherungsvermittlerin sind wir finanziell und wirtschaftlich unabhängig von Versicherungsgesellschaften. Wir verpflichten uns, allfällige Interessenskonflikte offenzulegen und unsere Empfehlungen ausschliesslich nach den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden auszurichten. Sollte im Einzelfall ein Interessenskonflikt bestehen, werden wir Sie im Voraus darüber informieren.

Haftung

Die Solidwave Group AG haftet für Schäden, die durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit entstehen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.

Datenschutz, Aufbewahrung und Rechte der betroffenen Person

1. Zweck und Umfang der Datenbearbeitung

Wir bearbeiten Ihre Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Versicherungsvermittlung, der Beratung, der Vertragsverwaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Dazu gehören insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Gesundheitsdaten (soweit für die Versicherungsvermittlung erforderlich) sowie Finanz- und Versicherungsdaten.

2. Empfänger der Daten

Ihre Daten werden ausschliesslich an die für die Offertstellung und den Vertragsabschluss notwendigen Versicherungsgesellschaften sowie gegebenenfalls an Rückversicherer weitergegeben. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

3. Aufbewahrung

Ihre Daten werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses und darüber hinaus gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre) aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.

4. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns bearbeiteten Personendaten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung (soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen) sowie auf Einschränkung der Bearbeitung. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: service@solidwave.ch.

Offenlegung der Entschädigungen seitens Versicherungen

Für die Erbringung unserer Dienstleistungen können wir mit einer Provisions- und/oder Verwaltungsentschädigung entschädigt werden, welche vom Versicherer entrichtet wird. Diese Entschädigungen werden im Rahmen der Offenlegungspflicht nach Art. 45b VAG wie folgt deklariert:

ProduktkategorieMaximale Entschädigung
Sach-, Haft-, Cyber-, Rechtsschutz- und Transportversicherungenmax. 20 % der fakturierten Nettojahresprämie
Motorfahrzeug- und Flottenverträgemax. 10 % der fakturierten Nettojahresprämie
Obligatorische UVG-Unfallversicherungmax. 5 % der fakturierten Nettojahresprämie
Unfall-Zusatzversicherungenmax. 15 % der fakturierten Nettojahresprämie
Krankentaggeldversicherungmax. 7.5 % der fakturierten Nettojahresprämie
Berufliche Vorsorge (Pensionskassen, 1e)max. 7 % der reinen Risikoprämie
Krankenkassenmax. CHF 70 für KVG; bei VVG 12–16-fache Monatsprämie
Lebensversicherungen und Vorsorgepolicenmax. 6 % der Produktionssumme (Prämie x Laufzeit), abverdient über 36 Monate

Aufgrund von Produkt- oder Tarifänderungen einzelner Versicherungsgesellschaften kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Unabhängig davon verpflichten wir uns, Sie jederzeit auf Anfrage umfassend und schriftlich über die konkret aus einem Mandat resultierende Entschädigung zu informieren.